Pressemitteilungen
16. 06. 2004
STADLER: Radikale Kürzung der Beamtenpensionen ist unvertretbar
BERLIN. Zur Forderung des Rentenexperten Bernd Raffelhüschen, die Beamtenpensionen um bis zu 28 Prozent zu kürzen und das Pensionsalter auf 68 Jahre zu erhöhen, erklärt der innen- und beamtenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:
Die Forderung des Rentenexperten Bernd Raffelhüschen ist abwegig. Offensichtlich soll mit dieser Forderung das Vorurteil von den teuren Beamten bedient und eine Neiddiskussion angestoßen werden. Raffelhüschen übersieht, dass die Beamtenpensionen in der Vergangenheit bereits wiederholt Gegenstand von Kürzungen waren. Hierzu zählen die von Rot-Grün beschlossene Reduzierung der Sonderzuwendung pensionierter Beamter auf 50 Prozent einer Monatsüberweisung ebenso wie die schrittweise Absenkung der Versorgungsbezüge von 75 Prozent auf zukünftig 71,75 Prozent. Diese Frage ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das nunmehr beschlossen hat, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen, ob die Absenkung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten, für die betroffenen Beamtinnen und Beamten ebenso, wie für die jeweiligen Dienstherren. Es ist absolut kontraproduktiv, noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit immer neuen Forderungen nach noch größeren Sparopfern zu kommen. Es ist schlimm genug, dass der Bundesregierung bei ihrer Sparpolitik im Beamtenbereich, die auch Folge ihrer verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik ist, zunehmend die Maßstäbe abhanden kommen. Es bringt das Fass zum Überlaufen, wenn nunmehr auch Rentenexperten in den Überbietungswettbewerb um maximale Einsparungen im Beamtenbereich einsteigen. Beamtinnen und Beamte sind nicht die Melkkühe der Nation. Auch sie müssen ihren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen leisten, aber im Rahmen und in den Grenzen unserer Verfassung. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtenums nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz lassen genügend Spielraum für eine fortlaufende Modernisierung des Beamtenrechts und dessen Anpassung an sich ändernde wirtschaftliche, finanzielle und gesellschaftliche Verhältnisse. Über allem steht: Unser liberaler Rechtsstaat ist auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen. Hierzu gehört es, die Angehörigen des öffentlichen Dienstes nicht durch völlig überzogene Einsparvorschläge immer mehr zu verunsichern.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-54618
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